Cannabis als Medizin in Deutschland

Cannabis als Nutzpflanze

Hanf oder Cannabis sativa ist eine traditionsreiche Nutzpflanze, die ursprünglich aus Zentralasien stammt und seit Jahrtausenden in zahlreichen Gegenden der Welt angebaut und konsumiert wird. Hanffasern wurden auch in Europa genutzt, um Seile und Stoff herzustellen und die holzigen Pflanzenteile fanden Verwendung als Streu für Nutztiere, Baumaterial und Brennstoff.
Hanfsamen sind eine ausgezeichnete Nahrungsquelle, sie enthalten wertvolle Omega 3 und Omega 6 Fettsäuren in einem besonders günstigen Verhältnis von 1:3.

Aus den Samen wird seit einiger Zeit auch Hanfprotein als Nahrungsergänzungsmittel gewonnen. Das grünliche Pulver enthält alle essenziellen Aminosäuren und ist daher ein kompletter Ersatz für tierisches Eiweiß. Hanfprotein erfreut sich bei Athleten sowie Veganern und Vegetariern großer Beliebtheit.

Cannabis als Rauschmittel

Cannabis hat ebenfalls eine lange Geschichte als Rauschmittel. Bestimmte Gattungen der Pflanze enthalten ausreichend große Mengen des psychoaktiv wirkenden Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC), welches entspannend und sedierend auf das zentrale Nervensystem wirkt. Die weiblichen Blüten Pflanze wurden daher in verschiedenen Kulturen geraucht oder verzehrt und als Heilmittel verwendet. Die ältesten Belege zum Konsum von Cannabis stammen aus chinesischen Grabbeilagen und in Indien ist die Nutzung von Cannabis für medizinische und rituelle Zwecke in 2400 Jahre alten Schriften dokumentiert.

In Deutschland ist Haschisch oder Marihuana die am häufigsten konsumierte illegale Droge und Kiffen wird oft als harmlos eingestuft, obwohl der dauerhafte Konsum sehr wohl zu einer psychischen und körperlichen Abhängigkeit führen und die kognitive Leistungsfähigkeit beeinträchtigen kann. Starke Dosen von THC können vorübergehende Psychosen auslösen, die sich durch Halluzinationen, ein gestörtes Ich-Gefühl (Depersonalisierung) und Orientierungslosigkeit äußern. Bei Langzeitkonsumenten von Cannabis als Rauschmittel stellt sich oft ein Rückzug aus dem Alltag ein, was mit fehlender Motivation zur Bewältigung von Alltagsaufgaben einhergeht. Das Suchtpotenzial von THC ist allerdings geringer als das von legalen Drogen wie Alkohol und Nikotin.

Cannabis als Medikament

Bereits in der Epoche der ersten Kreuzzüge wurde Cannabis als Heilmittel nach Europa gebracht und hierzulande bei verschiedene Leiden eingesetzt. Wegen seiner schmerzlindernden und entspannenden Wirkung fand Cannabis Verwendung bei Arthritis, Migräne, Schlafstörungen, Epilepsie und bronchialen Erkrankungen. Medikamente aus Cannabis waren im 19. Jahrhundert in den USA die am häufigsten verwendeten Schmerzmittel, bis sie von neu entwickelten synthetischen Medikamenten mit klar vorhersehbaren Wirkungen abgelöst wurden. Die Forschung verlor gänzlich das Interesse an der medizinischen Nutzung von Cannabis und im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde Cannabis den Opiaten gleichgestellt und weltweit fast komplett verboten. Durch diese Kriminalisierung wurde Cannabis mit dem illegalen Drogenschwarzmarkt verknüpft, was die Position von Cannabis als Einstiegsdroge ermöglichte.

In der Gegenwart sind Wirkstoffe von Cannabis, insbesondere Cannabidiol (CBD), wieder in einigen westlichen Ländern als Medizin zugelassen, darunter in Tschechien, in weiten Teilen der USA sowie seit 2017 auch in Deutschland und Polen. In den USA wird Cannabis bei bestimmten Erkrankungen wie Muskelkrämpfen, Asthma, grüner Star und Depressionen verschrieben. Der Medikamentenverbrauch zur herkömmlichen Behandlung dieser Leiden wurde nachweislich reduziert und tödliche Überdosierungen von den als Schmerzmitteln eingesetzten Opioiden wurden ebenfalls reduziert.

Neuland für Ärzte

Nach jahrelangen Debatten ist Cannabis für Schwerkranke nun auch vom deutschen Bundestag genehmigt worden. Bisher galt eine Sondergenehmigung, mit der Schwerkranke Cannabisblüten und Cannabis-Extrakt auf eigene Kosten erwerben konnten. Nun soll Cannabis wie jedes andere verschreibungspflichtige Medikament von den Krankenkassen übernommen werden. In den Apotheken sind drei verschiedene Präparate auf Rezept erhältlich; ein aus Cannabis-Harz hergestelltes Öl zur äußeren Anwendung, THC-haltige Kapseln zum Schlucken sowie ein Spray, das über den Mund eingenommen wird. Die Medikamente stammen aus den Niederlanden und Kanada und sind zur Behandlung von schweren Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Epilepsie vorgesehen. Jedoch ist im Gegensatz zur USA die Verschreibung von Cannabis auf keine bestimmten Erkrankungen festgelegt. Ein wichtiger Faktor zur Freigabe von Cannabis war ebenfalls die in Studien beobachtete positive Wirkung bei Krebspatienten. So zeigten sich bei der Gabe von THC während der Krebstherapie positive Effekte wie geringere Gewichtsabnahme sowie weniger Übelkeit und Erbrechen. Laut neuesten Studien wird das Wachstum von Krebszellen durch Cannabinoide direkt gehemmt.

Schwerkranke haben das Cannabis-Gesetz lange erwartet, allerdings verläuft die Umsetzung in Realität noch nicht reibungslos. Laut dem Gesetz kann die Verschreibung mit Kostenübernahme durch die Krankenkassen nur mit einer Sondergenehmigung vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgen, wenn herkömmliche Behandlungsmethoden ausgeschöpft wurden. Allerdings entscheidet letztendlich der behandelnde Arzt im Rahmen der Therapiefreiheit über die Verordnung von Cannabis. Wegen fehlender Erfahrung zu möglichen Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Schwindel und Psychosen sowie den relativ hohen Kosten für die Medikamente innerhalb des festgelegten Praxisbudgets zögern allerdings viele niedergelassene Ärzte mit der Ausstellung von Rezepten. Falls eine Verschreibung mit Kostenübernahme durch die Krankenkassen vorliegt, muss diese ebenfalls von der Krankenkasse abgesegnet werden. Die Krankenkassen haben dazu 5 Wochen Zeit und im Falle einer Verschreibung von Cannabis zur Palliativversorgung beträgt diese Frist nur 3 Tage. Eine eventuelle Ablehnung der Kostenübernahme muss dann sehr gut begründet werden.

Wem die Stellung eines Sonderantrags beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte zu aufwendig ist oder wenn die Krankenkasse sich querstellt, kann immerhin die Kosten für Cannabis als Medikament selbst übernehmen und es so nur mit einem Rezept vom Arzt in der Apotheke erwerben. Die Behandlungskosten belaufen sich im Durchschnitt auf 540 Euro monatlich. Seit der Einführung des neuen Gesetzes zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen haben sich die Preise für Cannabis in deutschen Apotheken allerdings verdoppelt, was teilweise mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand aufgrund der Sondergenehmigung begründet wird.

Gleichzeitig sind die behandelnden Ärzte zu einer Datenübermittlung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verpflichtet. Diese erfolgt ein Jahr nach Behandlungsbeginn und befragt die Patienten zur Wirksamkeit der Cannabis-Therapie. Das Ziel dieser Datenerhebung ist es, die Wirksamkeit besser zu erforschen und darüber zu entscheiden, ob Cannabis in Zukunft als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen werden soll.

Eine weitere bedeutende Hürde zur Nutzung von Cannabis als Medikament ist möglicherweise einer der Gründe, weshalb Cannabis als Medizin einst von den synthetischen Mitteln der Pharmaindustrie verdrängt wurde – die Wirkung ist oft unvorhersehbar und nicht bei allen Patienten gleich. Hohe Dosen THC können Angstzustände und vorübergehende Psychosen auslösen. Welcher Patient empfindlich auf Cannabis reagiert, kann natürlich vorher nicht eingeschätzt werden – daher müssten sich unerfahrene Ärzte und Patienten vorsichtig an das neue Mittel herantasten und eventuell nicht allzu große Erwartungen an das Heilmittel stellen.